Testamente und Erbverträge
Erbrecht scheint eine konfliktreiche, streitträchtige Rechtsmaterie zu sein: Auseinandersetzungen zwischen Miterben um den Nachlass, Ausschlagung oder gar Anfechtung von Testamenten, Zweifeln an der Testierfähigkeit, gerichtliche Durchsetzung von Vermächtnissen oder Pflichtteilsrechten. Häufig wird der Streit zudem unter engsten Verwandten, wie etwa Geschwistern, ausgetragen.
Immerhin geht es auch um beträchtliche Vermögenswerte. Noch wichtiger aber ist, dass das Erbrecht überaus sensible, höchstpersönliche Angelegenheiten betrifft.
Darin liegt aber der letztlich konstruktive Ansatz des Erbrechts. Dem Erblasser geht es um die zuverlässige Regelung seiner vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach seinem Tod unter Berücksichtigung persönlicher Bindungen. Dieses vorsorgende Element kommt zum Beispiel durch die notarielle Beurkundung von letztwilligen Verfügungen zum Ausdruck (die das Gesetz allerdings nicht in allen Fällen verlangt).
Von dem beratenden Rechtsanwalt verlangt der Aspekt der Vorsorge, dass er nicht nur spezielle Fachkenntnisse in der schwierigen Materie des Erbrechts besitzt, sondern auch die individuellen Bedürfnisse des Erblassers berücksichtigt. Zudem sind Erfahrungen im Bereich der Vertragsgestaltung unerlässlich. Nur so lässt sich der Grundsatz "Vorsorgen ist besser als Streiten" verwirklichen.
Rechtsanwalt Dr. Scholtz legt besonderes Gewicht auf die rechtssichere Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, um späteren Streit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Dabei kommen ihm auch Erfahrungen aus anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem allgemeinen Vertragsrecht zugute.