Überblick Lebensmittelrecht
Die „Kanzlei Dr. Scholtz" berät sowohl zu den europäischen als auch zu den nationalen Rechtsfragen dieses überaus komplexen Rechtsgebiets und hilft bei der Erreichung rechtlicher Sicherheit in Fragen der Vermarktung von Lebensmitteln (Nahrungs- und Konsummittel) sowie Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere bei dem Vertrieb über das Internet.
Dabei spielt schon die Abgrenzung von Lebensmitteln zu Arzneimitteln eine Rolle, da für beide Substanzgruppen sehr unterschiedliche Anforderungen gelten. Tätigkeitsschwerpunkt der „Kanzlei Dr. Scholtz" sind sodann rechtliche Vorgaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln und damit verbundene Verbraucherinformationen sowie Probleme im Zusammenhang mit Werbung für Lebensmittel.
Das Lebensmittelrecht ist quasi eine natürliche Fortsetzung des Landwirtschaftsrechts.
Rechtsanwalt Dr. Scholtz hat durch seine Doppelqualifikation als Jurist und Biologe einen besonderen Zugang zu dieser anspruchsvollen Rechtsmaterie.
In seinem Biologiestudium bildete Biochemie der Ernährung einen fachlichen Schwerpunkt.